Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht.
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler, es sei denn es besteht eine private Zusatzversicherung.
Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
| Blutdiagnostik | |
| Die Kosten für den Blutsedimentationstest betragen 56,- € (Laborkosten) Für meine Bemühungen im Rahmen der Blutuntersuchungen (Ausführliche Erstanamnese, Blutabnahme, Dunkelfeld-Blutdiagnostik, Auswertungsgespräch, Aufstellung und Besprechung des Therapieplanes), die etwa 3-4 Stunden betragen, berechne ich 130,- €. |
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| Bei gesetzlich Versicherten ohne Zusatzversicherung (Selbstzahler) ist es möglich, pauschal 175,- Euro abzurechnen, wenn der Betrag bei der ersten Behandlung bar gezahlt wird. | |
| Therapie (Preise für Selbstzahler) | |
| Radionische Analyse und Balancierung | EUR 60,00 |
| Vital-Wellen-Therapie je etwa 15 min. |
EUR 15,00 |
| Fußreflexzonentherapie | EUR 35,00 |
| Chakra-Energie-Massage | EUR 40,00 |
| Seelenmeridian-Massage | EUR 40,00 |
| Schröpfkopfmassage | EUR 25,00 |
| Ohrkerzenbehandlung (inkl. 2 Ohrkerzen) | EUR 35,00 |