Häufige Fragen

Damit Sie schon vor dem ersten Kontakt gut informiert sind, finden Sie hier die häufigsten Fragen meiner Patienten.

Ich bin Privat-Patient. Zahlt meine Versicherung die Behandlung?
Ja. Vielleicht. Nein.

Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. In Abhängigkeit von Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrem Vertrag und Tarif kann eine teilweise bis vollständige Kostenübernahme möglich sein. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Sie erhalten eine entsprechende Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Ich habe eine private Zusatzversicherung. Zahlt diese die Behandlung?
Auch hier gilt: Ja. Vielleicht. Nein.

Auch bei der privaten Zusatzversicherung kommt es auf Ihre Versicherungsgesellschaft, den Vertrag und Ihren Tarif an. Ansonsten gilt das gleiche, wie unter „Ich bin Privatpatient. Zahlt meine Versicherung die Behandlung“ geschrieben.

Zahlt meine gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung?
Nein, leider nicht.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler. Bei Selbstzahlern erfolgt die Bezahlung der Behandlungskosten in bar direkt nach der Behandlung.

Sie können die Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Einkommensteuer geltend machen. Genauere Auskunft kann Ihnen dazu Ihr Steuerberater geben.

Ich bin gesetzlich bei der IKK Südwest versichert.
Versicherte der IKK Südwest können Leistungen der Alternativmedizin im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Ich bin bei der IKK Südwest für den Bereich Naturheilverfahren als qualifizierter Leistungsbringer anerkannt. Patienten, die bei der IKK Südwest versichert sind, können sich unter 0800/0119119 informieren.